Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht

Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Gerhard Jahn

Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht

Gedenkrede des Parlamentarischen Staatssekretärs im Auswärtigen Amt Gerhard Jahn am 20. Juli 1967 in der Bonner Beethovenhalle

Am 20. Juli 1944 war ich noch nicht ganz 17 Jahre alt, aber schon fast 1 1/2 Jahre lang als Luftwaffenhelfer im soldatischen Dienst einer schweren Flakbatterie. Der Tag hat sich eingeprägt. Unruhe, spürbare Unsicherheit bei Vorgesetzten, Gerüchte mündeten in einen Appell der ganzen Batterie, der mit einem merkwürdigen Vorgang begann und abschloss: Der Batteriechef nahm die Meldung entgegen und grüßte nicht durch das gewohnte Handanlegen an die Mütze, sondern er hob seinen Arm zum Hitlergruß. „Wie ein Kreisleiter“, so ging es manchem von uns durch den Kopf. Merkwürdig, nichts machte äußerlich die Schwere der Erschütterung für uns deutlicher als dieser Zwang, den international üblichen militärischen Gruß durch den Gruß der Partei zu ersetzen.

Was manche wussten, viele von uns ahnten, hier war es sichtbar und erkennbar geworden: Es gab auch etwas anderes als das uns täglich vorgespielte Bild. Dass es Gegner des Regimes gab, wussten viele. Da gab es in dem Bereich, in dem ich aufwuchs, die sozialdemokratischen und kommunistischen Arbeiter, von denen man in der kleinen Gemeinschaft des heimischen Landstädtchens wusste, dass sie vor Jahren für ihre Überzeugung brutal zusammengeschlagen worden waren, die sich und ihrer Sache ungebrochen treu geblieben waren und daraus niemals ein Hehl machten. Sie waren übrigens die Einzigen, die gegenüber den Verfolgten des Regimes unerschrocken Solidarität bekundeten und sich menschliche Würde und Anstand nicht nehmen ließen.

Da gab es den protestantischen Pfarrer im Kreis der elterlichen Bekannten, dessen bekennenden Mut ihn immer wieder zu Verhören und Verhaftungen durch die Gestapo brachten und seine Freunde oft Wochen lang bangen ließen um ihn.

Da gab es hinter der vorgehaltenen Hand geflüsterten Ruhm jenes Kardinals Graf Galen in Münster, dessen Predigten unter größter Vorsicht von Hand zu Hand weitergegeben wurden und die die Eltern vor dem jugendlichen Sohn mit Eifer verborgen hielten.

Jetzt aber, am 20. Juli 1944 wurde deutlich: Es waren nicht nur Einzelne, es waren große Gruppen, Beamte, Arbeiterführer, Diplomaten und Soldaten, die gemeinsam aufgestanden waren gegen jenen Staat, in dessen unerschütterlich scheinende Ordnung wir hineingewachsen waren. Undeutlich nur spürten wir, wie stark ihr Mut, ihre Überzeugung, ihre sittliche Kraft gewesen sein mussten, dass sie den Aufstand wagten, ihr Leben einsetzten gegen eine Macht, die ihre Erbarmungslosigkeit nicht noch hätte triumphierend feiern müssen, um sie auch uns bewusst zu machen.

Erst nach dem Zusammenbruch 1945 konnte meine Generation die vielen einzelnen Eindrücke ordnen, in eine Beziehung zueinander bringen, ein Bild gewinnen. Erst allmählich formte sich die Erkenntnis der Zusammenhänge. Erst im Laufe der Jahre konnten wir die Einsicht in die historische Bedeutung, in die politisch-sittlichen Kräfte gewinnen, die jene Erschütterung bewirkt hatten.

Ich glaube, ich kann für viele meiner Generation sprechen, wenn ich feststelle: Unser Verhältnis zu den Männern und Frauen des deutschen Widerstandes ist ein anderes als das der Generation unserer Väter. Es ist unbefangener, freier, losgelöst von der eigenen Position. Es ist nicht unser Verdienst, doch wenn wir im Gedenken danken, dann stehen wir nicht in der Gefahr, unser Gewissen mit schwierigen oft wohl auch quälenden Fragen belastet zu sehen, warum wir nicht selbst an ihre Seite im Widerstand getreten sind, um sie zu stärken, zu helfen, ihnen zum Erfolg zu verhelfen, den später viele, die meisten zu spät, als notwendig erkannten. Wenn wir sie ehren, dann stehen wir nicht in der Gefahr, durch sie Rechtfertigung erfahren zu wollen. Wir ehren sie und danken ihnen als jenen Vorbildern, die uns Wege weisen zu den Grundlagen der Ordnung unseres Gemeinwesens, die wir zu wahren und zu erhalten, ja auch täglich zu gestalten haben.

Vor dem Britischen Unterhaus sagte im Jahre 1946 Winston Churchill zum 20. Juli 1944:

„In Deutschland lebte eine Opposition, die durch ihre Opfer und eine entnervende internationale Politik immer schwächer wurde, aber zu dem Edelsten und Größten gehört, was in der politischen Geschichte aller Völker je hervorgebracht wurde. Diese Männer kämpften ohne eine Hilfe von innen oder außen - einzig getrieben von der Unruhe ihres Gewissens. Solange sie lebten, waren sie für uns unsichtbar und unerkennbar, weil sie sich tarnen mußten. Aber an den Toten ist der Widerstand sichtbar geworden. Diese Toten vermögen nicht alles zu rechtfertigen, was in Deutschland geschah. Aber ihre Taten und Opfer sind das Fundament eines neuen Aufbaus.“

Diese noble Ehrung des deutschen Widerstandes durch eine der führenden Gestalten des weltweiten Kampfes gegen das nationalsozialistische Deutschland hat sicher viel dazu beigetragen, das Deutschlandbild der Welt unmittelbar nach dem Ende des Krieges objektiver darzustellen. Ich bekenne, dass darüber hinaus aber gerade der letzte Satz dieses Wortes Winston Churchills es ist, der mich am stärksten berührt. Ich betone noch einmal: Die unbefangene Sicht meiner Generation ist kein Verdienst. Sie führt aber stärker dazu, über das ehrende Gedenken, über den Dank an den deutschen Widerstand hinaus die Frage zu stellen, was wir heute daraus an Erfahrungen für uns, für unsere Zeit und für unsere politische Arbeit gewinnen wollen.

„Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht“,

heißt es in Artikel 147 der Verfassung des Landes Hessen. Widerstand ist also eine von der Verfassung auferlegte Pflicht. Er ist es übrigens auch dann, wenn er nicht ausdrücklich niedergeschrieben wäre. Immerhin, ich würde dafür eintreten, dass dieser Satz auch Eingang in eine gesamtdeutsche Verfassung fände. Die Grundlagen unseres Staates können nicht klar genug für den Bürger festgelegt werden.

Der Feststellung der Pflicht zum Widerstand geht in Artikel 146 Abs. 1 der Hessischen Verfassung mit Recht der entsprechende Satz voraus:

„Es ist Pflicht eines jeden, für den Bestand der Verfassung mit allen ihm zu Gebote stehenden Kräften einzutreten.“

Beide Sätze zusammen ergeben erst den Grundriss jener Position, die wir mit Blick auf unseren Staat täglich aufs Neue beziehen müssen.

Da stellt es sich dann heraus bei der täglichen Auseinandersetzung um die Bestimmung der eigenen Position, dass es gar nicht so einfach ist, recht abzuwägen und den Begriff des Widerstands nicht wohlfeil werden zu lassen.

Die irren sich, die da meinen, sie dürften den hohen Wert, den das Wort Widerstand seit dem 20. Juli 1944 hat, dazu benutzen, um ihre eigene Position in der Auseinandersetzung des Tages aufzuwerten. Der tiefe und schwere Konflikt zwischen Gehorsam und Gewissen, durch den viele den Weg zum Widerstand gegen die Gewaltherrschaft gegangen sind, stellte sich in diesem unserem Staat nicht.

Es ist ein gefährliches Missverständnis, wenn ein junger Beamter sein Aufbegehren gegen die nach seiner Meinung falsche Politik seines Ministers als Widerstand aus Gewissensgründen verstehen will.

Die Unzufriedenheit mit der inneren Ordnung unseres Staates, die Ablehnung politischer Entscheidungen, ja auch der harte Kampf um die Wahrung von Gruppeninteressen sind notwendiger und berechtigter Ausdruck der freiheitlichen Ordnung dieses Staates, dem wir alle zugehören. Für alles das ist und muss Raum sein. Doch sollte niemand durch Überhöhung der eigenen Motive seinen Standort glaubwürdiger machen wollen, als es die natürliche Auseinandersetzung mit der Sache rechtfertigt. Studenten, die radikal um die Verwirklichung der demokratischen Ordnung ringen, zwingen uns immer wieder zur eigenen Prüfung. Professoren und Gewerkschafter, die aus Sorge um unsere demokratische Ordnung ihre Stimme zur Notstandsgesetzgebung erheben, zwingen die Verantwortlichen mit Recht zur Sorgfalt. Doch all das ist ein Beitrag, der unsere demokratische Ordnung verwirklichen hilft. So gewichtig das ist - es ist nicht mehr.

Aber auch die irren, die da meinen, wenn wir nur den Geist des Widerstandes als eine wesentliche Grundlage dieses Staates anerkennen, dann könne man ruhig schlafen. Eine arglos schlafende, sich selbst genügende Demokratie ist auf dem besten Wege, ihre freiheitliche Grundordnung zu gefährden. Der demokratische Staat setzt sich selbst aufs Spiel, wenn er die ihm innewohnenden Freiheiten missbrauchen lässt. Rechtzeitige und entschiedene Abwehr der Feinde unserer Ordnung ist unverzichtbar, wenn der Sinn des Widerstandes nicht untergehen und die Opfer nicht vergeblich bleiben sollen. Jammern und Klagen hilft uns da gar nichts. Juristische Tricks und Geschäftsordnungsmanipulationen sind im Grunde ebenso unzulängliche wie unwürdige Antworten an radikale politische Gruppen. Eine Partei, die unter Missbrauch des nationalen Bewusstseins gegen die Interessen der Nation wühlt, nationalistische Überheblichkeit wieder aufleben lassen will, Fremdenhass predigt und die Demokratie zerstören will, muss rechtzeitig in offener Auseinandersetzung von allen Demokraten gestellt und geschlagen werden.

Kürzlich meldete die Stuttgarter Zeitung aus Hinterzarten im Schwarzwald Folgendes:

„Ein junger Offizier der Bundeswehr in Zivil hat in Hinterzarten das vorzeitige Ende einer NPD-Versammlung herbeigeführt. Er argumentierte in der Diskussion so ausdauernd gegen die NPD, daß ihn der Wirt des Lokales, in dem die Versammlung abgehalten wurde, aus Furcht vor einer Schlägerei des Saales verwies. Mit dem Offizier verließen daraufhin etwa dreiviertel der rd. 100 Teilnehmer, meist jüngere Leute, die Versammlung, die damit ihr Ende fand.“

Dieser junge Offizier hat besser als mancher, der in größerer politischer Verantwortung steht, begriffen worauf es ankommt. Er hat jenen Auftrag erkannt und ihn sich selbst zur Pflicht gemacht, den uns der deutsche Widerstand hinterlassen hat. Er hat unser aller Dank und Anerkennung verdient. Ich danke ihm.

Da gibt es in unserem Lande eine Zeitung, deren niedrige Gesinnung es zulässt, ein Bündnis mit jenem kommunistischen Opportunismus einzugehen, nur um sich ein Alibi für ihren teuflischen Antisemitismus und ihre ständige Ehrabschneiderei gegenüber allen Demokraten zu schaffen. Denjenigen, die in dieser schamlosen Weise das Bewusstsein in unserem Lande vergiften wollen, kann man nicht mehr nur mit politischen Erklärungen entgegentreten. Hier ist es an der Zeit, der ständigen Verhöhnung der Grundrechte wirksam zu begegnen und endlich ein Exempel zu statuieren. An der Wahrhaftigkeit und Bedingungslosigkeit unseres Wollens darf niemand zweifeln können.

Artikel 18 des Grundgesetzes ist nicht nur ein formal-juristisches Instrument, sondern ein politischer Auftrag an die Demokraten zum Handeln gegen ihre Feinde.

„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, zum Kampfe gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.“

So heißt es in Artikel 18 des Grundgesetzes. Wie lange wollen die Verantwortlichen in unserem Lande sich noch durch juristische Formalbedenken am politischen Handeln hindern lassen? Ich habe das Vertrauen zu dem Bundesverfassungsgericht, dass es um seine politische Verantwortung für unseren Staat weiß und bereit sein wird, dieser Verantwortung Genüge zu tun.

Der Widerstand gegen den ungeheuerlichen Missbrauch der Staatsmacht in Deutschland zwischen 1933 und 1945 ist eine Grundlage für unser heutiges Selbstverständnis. Ja mehr: Er ist eine der Grundlagen, auf denen dieser Staat gebaut ist. Wir wollen diesen unseren Staat so formen, dass er eine sichere Stätte für die Würde des Menschen in einer freiheitlichen Ordnung für alle Zukunft sei.






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